Die rechtlichen Grundlagen
Geschrieben von: Steffen Strandt
Um die Solaranlage, alle Anleger und die Verhältnisse zu den Geschäftspartnern juristisch abzusichern, haben wir als Rechtsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewählt. Die GbR ist eine der einfachsten Rechtsformen, und aufgrund ihres geringen Verwaltungsaufwandes und ihrer geringen Verwaltungskosten die am häufigsten gewählte Rechtsform für Bürgersolaranlagen. Eine GbR ist eine Gruppe von Menschen, die ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel verfolgen. Mit Ihrer Beteiligung an der Bürgersolaranlage werden Sie selber zum Unternehmer, wodurch Sie auch ein gewisses unternehmerisches Risiko eingehen, das wir mit unseren Sicherungsmaßnahmen weitestgehend eliminieren wollen.
Um der GbR beizutreten, unterschreiben Sie den GbR-Vertrag und treten in die schon am 10.08. als Rumpfgesellschaft gegründete GbR ein. Der Vertrag regelt das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern (Innenverhältnis) sowie das Verhältnis zwischen der Gesellschaft und den Vertragspartnern der Gesellschaft (Außenverhältnis). Wir haben den Vertrag zusammen mit dem Rechtsanwalt Thomas Piewack entwickelt um juristisch abgesichert zu sein. Hier die wichtigsten Punkte:
Gesellschaftsversammlung: Alle wichtigen Beschlüsse der Gesellschaft werden auf der jährlich stattfindenden oder außerordentlichen Gesellschaftsversammlung getroffen. So muss über die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Verwendung des Gewinnüberschusses immer von der Gesellschaftsversammlung beschlossen werden. Jeder Gesellschafter hat in der Gesellschaftsversammlung unabhängig von seiner Einlage eine Stimme.
Geschäftsführung: Damit die Gesellschaft auch im laufenden Jahr flexibel wirtschaften kann, hat die Rumpfgesellschaft Malte Zieher und Carolina Oslath zum 1. und 2. Geschäftsführer bestimmt. Nur sie können die Gesellschaft nach außen vertreten. Ihr Handlungsspielraum ist jedoch durch den GbR-Vertrag eng begrenzt, sodass Änderungen des Konzeptes nur durch die Gesellschaftsversammlung vollzogen werden können. Zusätzlich werden jedes zweite Jahr zwei Kassenprüfer gewählt.
Haftung: Falls es zu einem Haftungsfall kommt, ist im GbR-Vertrag festgelegt, dass die Gesellschaft, und damit auch die Gesellschafter nur mit ihrem in der Gesellschaft vorhandenen Vermögen haften. Dies ist nicht der Normalfall für eine GbR, ist aber juristisch wirksam, wenn die GbR dies in jedem Vertrag festschreibt.
Dachnutzungsvertrag: Mit dem Gärtnerhof Sandhausen wird ein Dachnutzungsvertrag über 20 Jahre abgeschlossen. In ihm sind Regelungen für alle Eventualitäten enthalten. Beispielsweise, was passiert, wenn Martin Clausen Insolvenz anmelden müsste. Für die Nutzung des Daches bekommt Martin Clausen ein jährliches Nutzungsentgelt von 10€ pro kWp. Nach den zwanzig Jahren entscheidet die GbR zusammen mit Martin Clausen, ob die Solaranlage weiterhin auf dem Dach bestehen bleiben soll.
Versicherungsvertrag: Um uns vor einem möglichen Ausfall der Anlage und dem damit einhergehenden Ausfall der Erträge abzusichern, schließen wir zwei Versicherungen ab. Zum einen eine spezielle Photovoltaik-Versicherung, die im Schadensfall wie Feuer, Hagel, Blitz, Diebstahl oder Vandalismus für den Vertragsausfall aufkommt. Zum anderen schließen wir eine Betreiberhaftpflichtversicherung ab, die von der Anlage verursachte Schäden versichert.
Wartungsvertrag: Wir schließen mit einer Solarfirma einen Wartungsvertrag für die Anlage ab, sodass die Anlage regelmäßig gewartet wird und funktioniert.
Prospektpflicht: Um nicht unter die Prospektpflicht für öffentlich beworbene Geldanlagen zu fallen, begrenzen wir unsere Gesamteinlage auf 100.000€. Bei einer Gesamteinlage von über 100.000€ könnte die Finanzaufsicht (BaFin) die Erstellung eines sehr teuren formalen Prospektes fordern.
Risiken und Sicherungsmaßnahmen
| Risiken | Sicherungsmaßnahmen |
| Anlegerrisiko | Investition in Sachwerte, 100% Finanzierung durch Eigenkapital, Rückzahlung ab dem ersten Jahr |
| Leistungsverlust der Module | Herstellergarantie: 80% Leistungsgarantie für 25 Jahre |
| Ausfall der Anlage | Fernüberwachung über Internet, Wartungsvertrag, Versicherung |
| Wetter- und Naturschäden, Diebstahl, Vandalismus | Photovoltaikversicherung |
| Haftung für Schäden Dritter | Betreiberhaftpflichtversicherung |
| Prospektpflicht | Limitierung der Gesamteinlage auf 100.000 € |


